BEGLAUBIGTE- UND URKUNDENÜBERSETZUNG
Eine Urkundenübersetzung darf ausschließlich von einem gerichtlich beeidigten, vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzer ausgeführt werden. Urkundenübersetzer müssen hierzu für die Beeidigung / Vereidigung / Ermächtigung bei Gericht ihre Übersetzerqualifikation nachgewiesen haben, i. d. R. durch ein Übersetzerdiplom, eine staatliche anerkannte Übersetzerprüfung oder eine gleichwertige Übersetzerqualifikation.
Beglaubigungen von Übersetzungen werden für amtliche Zwecke im In- und Ausland benötigt also für Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden, Adoptionsurkunden, Urkunden über Namensänderungen, Zeugnissen, Diplomen, Führungszeugnissen, Versicherungsnachweisen, Immobiliendokumenten, ärztlichen Attesten, amtlicher Bescheinigungen, Führerscheine, Verträge und andere Dokumente, für die Behörden eine beglaubigte Übersetzung fordern und die damit eine Urkundenübersetzung darstellen.
EXPRESSÜBERSETZUNGEN
In den gängigsten Sprachkombinationen führen wir, wenn dringend erforderlich, innerhalb kürzester Zeit Übersetzungen durch. In der Regel in wenigen Stunden, in ganz dringende Fällen auch sofort oder sogar direkt bei Ihnen. Über unsere Servicerufnummer sind wir rund um die Uhr, 7 Tage die Woche, 24 Stunden für Sie erreichbar.
FACHÜBERSETZUNGEN
Wir übersetzen mit umfassender Sachkompetenz, exakter Kenntnis des aktuellen Sprachgebrauchs, des richtigen Einsatzes von technischen Hilfsmitteln sowie stilistischem Feingefühl in den jeweiligen Fachgebieten und aus verschiedenen Arbeitssprachen, in ihre Muttersprache.
LEKTORAT UND KORREKTORAT
Wir korrigieren die Übersetzungen hinsichtlich einer sinngemäßen und korrekten Wiedergabe des Ausgangstextes und prüfen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung. Beim Korrekturlesen liegt unser Hauptaugenmerk auf formalen Aspekten des Zieltextes. Alle festgestellten Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler werden unmittelbar korrigiert. Bei Veröffentlichungen müssen die Übersetzungen grundsätzlich lektoriert und Korrektur gelesen werden.
PATENTÜBERSETZUNGEN
Bei Übersetzungen von Patenten können Übersetzungsfehler zu schwerwiegenden Folgen bei einer Anmeldung oder Verwendung des Patents führen, daher übertragen wir die richtige Wortwahl, die richtige Syntax und Interpunktion unmissverständlich in die von Ihnen gewünschte Sprache.
Wir verfügen über einen juristischen Erfahrungsschatz, der in Kombination mit Fachkenntnissen im Bereich des Patents Anwendung findet. Meist sind bei Patentübersetzungen noch die jeweiligen formellen Regeln zu beachten, wie zum Beispiel die EU-Erfordernisregel 51 EPÜ.
GEHEIMHALTUNG
Die bei uns in Auftrag gegebenen Dokumente zur Übersetzung sind in teilweise noch unveröffentlicht oder beinhalten vertrauliche Informationen und müssen aus diesem Grund sehr sorgfältig behandelt werden. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre bei uns diskret behandelt werden.